Spektrum: Ab dem 1. Januar gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) drei Änderungen, die die Radfahrer betreffen. Vor allem die neue Ampelregelung könnte hier zukünftig für einige Probleme sorgen, obwohl sie in der Sache begrüßenswert ist.
Fußgängerampel gilt nur noch für Fußgänger
Die wohl größte Änderung betrifft die zuvor verwirrende Regelung bezüglich Fahrrad- und Fußgängerampeln. War man bislang mit dem Rad auf einem Fahrradweg neben dem Gehweg unterwegs, galt an einem Übergang oder einer Kreuzung die Fußgängerampel, wenn keine spezielle Fahrradampel vorhanden war. Ab dem 1. Januar ändert sich das: Bei einer fehlenden Fahrradampel gelten zukünftig die Fahrbahnampeln.
Unserer Ansicht nach ist dies zwar ein Schritt in die richtige Richtung, birgt jedoch gerade in Großstädten enormes Konflikt- und Gefahrenpotential. Viele Autofahrer verlassen sich beim Rechtsabbiegen nämlich auf das Signal der Fußgängerampel – zeigt diese Rot, gehen viele von „freier Fahrt“ aus und sparen sich den dringend notwendigen Schulterblick. Hier wäre nicht nur eine Sensibilisierung der Autofahrer dringend notwendig, sondern auch eine Aufklärung über die Regeländerung.
Eltern dürfen mit den Kids auf den Gehweg
Die zweite Änderung ist für Eltern mit Kindern im Alter unter 8 Jahren interessant. Diese müssen bis jetzt immer auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Zukünftig darf eine Aufsichtsperson (Alter >16 Jahre) in Schrittgeschwindigkeit neben dem Kind auf dem Gehweg fahren. Darüber hinaus dürfen Kinder unter acht Jahren ab dem 1. Januar auch den Radweg benutzen, aber nur, wenn dieser baulich von der Fahrbahn getrennt ist.
E-Scooter zukünftig auch auf dem Radweg
Last but not least noch eine StVO Änderung im Bereich der Elektromobilität: Während Pedelecs auch schon zuvor die Radwege benutzen durften, waren E-Scooter und E-Mofas, die ohne Zutun des Fahrers bis zu 25km/h fahren, bislang gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen. Zukünftig dürfen diese Elektrogefährte auch Radwege benutzen – vorausgesetzt, dieser eignet sich baulich dafür und ist auch ausdrücklich für die Benutzung freigegeben. Hier wird es nun etwas verwirrend: Auf dem entsprechenden Sonderzeichen steht „E-Bikes frei“; verwirrend ist dies deshalb, da mit E-Bikes im Volkssprech gemeinhin Pedelecs bezeichnet werden, der Gesetzgeber meint dagegen Zweiräder, die keine Kurbel, aber einen Gasgriff besitzen.
Helmut says
Bei roter Fußgängerampel fahre ich nur, wenn ich zuvor nach hinten links auf die Autofahrer geschaut habe. Lieber einmal zu viel anhalten als einmal zu wenig!
Scherzkeks says
Ach – Anhalten tust Du auf jeden Fall 🙂
Jürgen Steinseifer says
Gut geschriebener Informationsbericht ! Jürgen Steinseifer Kraftfahreignungberatung
Peter Steffen says
Rot bleibt rot und muss es auch für alle Verkehrsteilnehmer gleichbedeutend bleiben. Egal ob ich als Fussgänger, Radfahrer oder mit dem Auto unterwegs bin. Wer soll den sonst noch wissen, wann rot denn nun wirklich rot ist … Unfälle sind da doch jetzt vorprogrammiert. Absolut unsinnig diese Neuerung.
Stefan says
Das bedeutet dann aber auch, dass wir keine extra Ampel für Fußgänger mehr benötigen (oder keine extra Ampel für Autos, je nach Betrachtungsweise). Denn dann darf es ja nicht mehr sein, dass Fußgänger rot haben, während Autos noch fahren dürfen…. Wäre mal eine tolle Vereinfachung – eine Kreuzung/Einfahrt/Überweg – eine Ampel.
Sa Bine says
Was ist denn, wenn die für mich geltene „Fahrbahnampel“ hinter mir steht und demnach für mich als Radfahrer garnicht sichtbar ist??
Was ist denn das für eine schwachsinnige Regelung?
Schmitt says
Komplizierte Verkehrsregeln, die Niemand versteht (insbesondere Kinder), sorgen für Unfälle und lukrative Bußgelder (ein Schelm, der dabei Böses denkt). Man sollte die Gesetzesmacher schadenersatzpflichtig machen können, wenn durch solche Regelungen Unfälle passieren.
Rene says
Häufig genug sind kreuzungsberreiche schlecht einsehbar – und ich bin froh wenn ich überhaupt wahrgenommen werde auch mit beleuchtung refektoren usw ist es oft genug nicht der Fall , nicht mal mit meinen 1,90 . Besser wird es mit dieser Reglung nicht
Jörg says
Ich begrüßte das fahren mit der KFZ-AMPEL. Sehr oft muss ich wegen einer Bedarfsampel für Fußgänger sinnlos anhalten und auf die nächste Grünphase warten wo doch der Verkehr in mein Fahrtrichtung frei gegeben ist. Natürlich sollte man immer auch die Autofahrer achten die nicht aufpassen.
Michael says
Das ist eine wichtige Klarstellung. Denn ich erlebe in Hamburg sehr oft, dass Fußgänger, die bei Grün über die Ampel gehen (wollen) und dafür natürlich zweimal den Radweg kreuzen müssen, auf beiden Fahrbahnseiten von Radlern angeklingelt und beschimpft werden, die auf dem Fahrradweg an der roten Auto-Ampel vorbei sausen.
andrea says
verstehe ich es richtig: ich darf bei roter fußgängerampel mit dem rad fahren weil autoampel grün zeigt
werden die an der ampel wartenden kinder evtl als grund sehen auch loszulaufen
super mitgedacht, wenn das so ist