Lifestyle: Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht Schleswig einer verunglückten Radfahrerin 20 Prozent Mitschuld an den Folgen des Unfalls gegeben, obwohl die in den Unfall verwickelte Autofahrerin diesen allein verschuldet hatte. Die Begründung: Die
Radfahrerin trug keinen Helm. Am 17. Juni entscheidet nun der der Bundesgerichtshof (BGH), ob dieses Urteil Bestand hat.
Seitens das Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) bezieht man klar Stellung und erwartet, dass das BGH das Urteil aufhebt und die Mitschuld der Radfahrerin ablehnt. „Es ist paradox“, so ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork, wenn erst gerichtlich festgestellt wird, dass das Opfer keinerlei Schuld am Unfall hat und dann die Schuld an den Unfallfolgen auf das Opfer abgewälzt wird. Deshalb hat der ADFC die Radfahrerin im Revisionsverfahren unterstützt und sich dafür eingesetzt, dass sie den Prozess gewinnt.“
Gemäß dem Fall, die Richter in Karlsruhe sollten gegen die Klägerin entscheiden, so ist mit einer Welle weiterer Prozesse zu rechnen. Unfallopfer könnten sich dann gezwungen sehen, deutlich höhere Kürzungen ihrer Schadensersatzansprüche abzuwehren. Die Negativ-Entscheidung würde dazu führen, dass Fahrradfahrer zum Helmtragen gezwungen würden, um im Ernstfall volle Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
Eine allgemeine Helmpflicht hält der Stork für unverhältnismäßig. „Radfahren ist keine Risikosportart, sondern gesunde Bewegung im Alltag. Für Kinder, ältere Menschen oder besonders sportliche Fahrer ist der Helm empfehlenswert. Aber der Helm verhindert keine Unfälle und wird als Sicherheitskonzept stark überbewertet. Die Sicherheit von Radfahrern verbessert sich in erster Linie durch intelligente Radwegekonzepte und vor allem durch aufmerksame Autofahrer.“
Wie sich das Gericht entscheiden wird, steht nach dem 17. Juni fest. An dieser Stelle werden wir über das Urteil informieren.