Radsport: Wie die belgische Zeitung Het Niewusblad berichtet, wird die UCI im Prozess um die des E-Dopings beschuldigte Cyclocrosserin Femke van den Driessche die Höchststrafe fordern: Ein Bußgeld von 50.000€ und eine lebenslange Sperre. Die Verhandlung findet in der kommenden Woche statt.
Es war vergleichsweise ruhig in den vergangenen Wochen um den Fall Femke van den Driessche. Nachdem während der Cyclocross U23 WM in einem der Ersatzräder der jungen belgischen Fahrerin ein versteckter Motor entdeckt wurde, war in den Gazetten über Tage fast nichts anderes zu lesen – auch wir haben ausführlich berichtet. Die 19-jährige beteuerte immer wieder ihre Unschuld: Es hätte sich um eine Verwechslung gehandelt, das Rad gehöre einem Freund und ein Teammechaniker hätte es versehentlich zu ihren Wettkampfrädern gestellt.
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Über die Glaubwürdigkeit dieser Geschichte wurde viel geschrieben und diskutiert – in der kommenden Woche wird die Disziplinarkommission der UCI den Fall verhandeln. Die belgische Zeitung Het Nieuwsblad berichtet nun, dass man von Seiten des Weltverbands eine durchaus drakonische Strafe fordern werde, nämlich eine lebenslange Sperre und eine Geldbuße von 50.000€. Damit würde man den Betrug der jungen Belgierin auf eine Stufe mit Lance Armstrong hieven – ’normale‘ Dopingvergehen werden nämlich in den allermeisten Fällen mit einer Sperre von maximal zwei Jahren geahndet.
Man ist von Seiten der UCI zweifellos bemüht, ein Exempel zu statuieren und eventuelle Nachahmer abzuschrecken. Beinahe komisch wirkt die Aussage von van den Driessches Anwalt, der in einem Kommentar gegenüber Het Niewusblad darauf hofft, dass seine Mandatin wie „eine normale Dopingsünderin“ bestraft würde. Mit einem endgültigen Urteil ist wohl zum Ende der nächsten Woche zu rechnen.