Spektrum: Der Radverkehr kommt hierzulande langsam in Schwung. Das betrifft nicht nur den Elan der Bevölkerung, häufiger in die Pedale zu treten. Auch die Politik denkt mittlerweile um. Umso erfreulicher ist der „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes – 8. FStrÄndG“ (Drucksache 19/17290).
Entflechtung von Radverkehr und motorisiertem Verkehr
Der am 15. Mai in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf hat es in sich. Immerhin soll damit die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass z.B. auch Autobahnbrücken sowie Brücken über Bundesstraßen so unterhalten bzw. neu gebaut werden müssen, dass darauf auch öffentlicher Radverkehr stattfinden kann.
Wie die Bundesregierung mitteilt, hat man bereits erkannt, dass die Infrastruktur auch an Bundesstraßen entscheiden für den Radverkehr in Deutschland ist. Dementsprechend hat der Bunde bereits gut 14.500 Bundesstraßenkilometer mit Radwegen ausgestattet. Ziel dieser und weiterer Maßnahmen sei „die Entflechtung von Radverkehr und motorisiertem Verkehr sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit.“
Lückenschluss macht Radfahren attraktiver
Gerade den Bundesstraßen und Autobahnen, die in der Regel als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, kommt ein hoher Verkehrswert zu. Immerhin dienen diese Trassen als zeitsparende Verbindungen zwischen urbanen Räumen oder sogar als einzige nähere Querungsmöglichkeit für Wasserwege. Durch die Integration von Radwegen auf Bundesstraßen- und Autobahnbrücken findet ein Lückenschluss statt.
Dieser macht das Radfahren für viele Menschen deutlich attraktiver, da weniger Umwege notwendig sind und die Fahrzeiten auch auf dem Rad sinken. Das Zusammenwachsen von Brücken und bestehenden Radwegen hat nach Aussagen des Bundes großes Potenzial für die „Erhöhung des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen.“