Akku-Rückleuchten: In Sachen Beleuchtung profitieren Radfahrende heute von unkomplizierten Regeln und hochwertiger Technik. Zu wissen, was die StVZO verlangt, kann aber dennoch nicht schaden – hier ein kleiner Überblick.
Von der Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen zur Fahrradbeleuchtung vom Juni 2017 haben gerade sportlich Radfahrende profitiert: Die Mitführungspflicht von Akkuleuchten wurde aufgehoben; Fahrräder müssen heute nur „während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“ beleuchtet sein, so die aktuelle Fassung von § 67 der StVZO. Touren mit dem MTB, dem Rennrad und dem Gravelbike sind damit ein Stück weit legaler geworden – allerdings kann die Polizei nach wie vor das Fehlen von Reflektoren beanstanden, was in der Praxis freilich so gut wie nie vorkommt.
Akku-Rückleuchten: Bitte auf die K-Nummer achten!
Wer beim Einbruch der Dunkelheit Akkuscheinwerfer und -rücklicht montiert, kann freilich nicht alles nehmen, was der Markt anbietet: Erlaubt sind einzig vom Kraftfahrzeugbundesamt zugelassene Leuchten, erkennbar an Wellenlinie und K-Nummer. Diese zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie keinen Blink-Modus haben – blinkende Leuchten sind hierzulande nämlich nicht als Fahrradbeleuchtung zulässig (wohl aber als zusätzliche Leuchten, die etwa an der Kleidung befestigt sind). Als Grund dafür wird gemeinhin genannt, dass das Blinken die Entfernungswahrnehmung erschwert. Eine Bremslichtfunktion ist zulässig.
Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, darf eine Rückleute bestimmte Helligkeitswerte nicht überschreiten, die in den TA 14 (technischen Anforderungen) der StVZO festgelegt sind. So darf das Rücklicht oberhalb der Horizontalebene nicht dauerhaft heller als 12 Candela strahlen. Bei korrekter Montage ist davon auszugehen, dass diese Bestimmung eingehalten wird: Die Leuchte muss in einer Höhe von 25 bis 120 Zentimetern angebracht werden, kann also ebensogut an den Sitzstreben des Hinterbaus wie an der Sattelstütze montiert werden. Die allermeisten Akku-Rückleuchten sind auf letzteres zugeschnitten. Damit werden sie auch einer weiteren Vorgabe der StVZO gerecht: „Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.“ Selbstverständlich müssen Fahrradleuchten „während ihres Betriebs fest angebracht“ und „gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert“ sein; beim Rücklicht bedeutet dies, es so fest zu montieren, dass es sich nicht seitlich verdrehen kann.
Keine Vorgaben bei der Leuchtdauer
Keine Angaben macht die StVZO zum Aspekt der Leuchtdauer. Auch eine Ladestandsanzeige ist nicht vorgeschrieben, dafür aber eine Warnleuchte, die baldiges Nachladen anmahnt. Wie lange man mit Licht fahren kann, lässt sich gemeinhin am Preis ablesen: Von einer billigen Leuchte darf man natürlich keine ausgefeilte Akkutechnik erwarten. In der Praxis leuchtet aber auch manches günstige Modell überraschend lange. Gerade bei seltenem Gebrauch sollte man das Laden nicht vergessen (meist per Micro-USB).
Hersteller wie Busch und Müller bieten einzig StVZO-konforme Leuchten an; andere statten ihre Produkte den Erfordernissen der jeweiligen Märkte entsprechend aus. So wird die Garmin Varia neben der Variante mit K-Nummer und Wellenlinie auch in einer Version mit Blinkmodus gefertigt, die in Deutschland jedoch nicht vertrieben wird.
Es gibt aber auch Anbieter, die ihre „illegalen“ Leuchten hierzulande in den Handel bringen, woran nichts auszusetzen ist – wer so ein Produkt erwirbt und nutzt, darf sich dann nur nicht wundern, wenn der Schutzmann das Blinklicht mit einem Bußgeld belegt. In der Praxis dürfte das aber nur selten vorkommen – wie die Bestimmungen zur Fahrradbeleuchtung ist auch die Polizei pragmatischer geworden und ist meist damit zufrieden, dass überhaupt mit Licht gefahren wird.
Tipps zur Auswahl des richtigen Rücklichts
Abgesehen von der rechtlichen Seite spielen beim Rücklicht-Kauf natürlich auch praktische Erwägungen eine Rolle. So ist die Anbringung ein wichtiges Thema, wobei sich inzwischen Gummiringe oder -bänder durchgesetzt haben, welche die Leuchte direkt mit dem Fahrrad verbinden. Manche Hersteller setzen auf eine separate Halterung, welche entweder angeschraubt oder ihrerseits per Gummi befestigt wird – ob letzteres sinnvoll ist, sei dahingestellt. Absolute Helligkeit ist angesichts der kräftig strahlenden LEDs zweitrangig; wichtiger scheint, dass das Licht in alle Richtungen abstrahlt.
Ein praktisches Feature mancher Akku-Rückleuchte ist eine Einschaltautomatik per Sensor. Das ist etwa dann praktisch, wenn man mit dem Rennrad in einen unbeleuchteten Tunnel einfährt; allerdings macht es im Straßenverkehr ohnehin Sinn, permanent mit Rücklicht zu fahren. Die Erfahrung lehrt, dass knappe Überholmanöver dann seltener sind. Auch eine Bremslichtfunktion ist eine gute Sache.
Bestenliste Akku-Rückleuchten
Wir haben 13 aktuelle Akku-Rückleuchten sehr ausgiebig getestet. Hier gehts zu unserer Bestenliste:
Bestenliste Rennrad Rücklichter
Mit Licht an der Sattelstütze zu fahren ist auch bei Tage ein echtes Sicherheitsplus – und kein bisschen „uncool“, wie Radprofis rund um die Welt beweisen. Falsch machen kann man beim Kauf nicht allzu viel, statt dessen gibt es eine große Modellvielfalt und Ausführungen mit interessanten Zusatzfunktionen. Für viele Radsportlerinnen und Radsportler ist eine Rückleuchte […]
Integrierte Rücklichter
Einige Hersteller sind da schon einen Schritt weiter und rüsten ihre Bikes direkt mit einem fest integrierten Rücklicht aus. Beispielsweise sind bei BULLS die SONIC und die neue VUCA E-MTB-Modellserien mit einem kleinen Rücklicht im Hinterbau ausgestattet. Wir sind gespannt, ob sich das durchsetzen kann und vielleicht auch bald an Gravelbikes oder Rennrädern zu sehen sein wird.