Dienstrad-Leasing: In Zeiten von Klimaerwärmung, Feinstaubbelastung und ständig steigender Benzinkosten verliert selbst in der Autonation Deutschland das KFZ mehr und mehr seinen Status als Fortbewegungsmittel Nummer 1. Selbst der überzeugteste Autofahrer mag ins Grübeln kommen, wenn er täglich im morgendlichen Berufsverkehr von einer Flotte Fahrräder überholt wird. Allmählich findet nun auch ein gesellschaftliches Umdenken statt – das Zauberwort hierbei lautet Dienstrad. Anbieter wie Eurorad bieten Leasinglösungen für Unternehmen und ihre Angestellten.
Nicht nur in Großstädten ziehen viele Arbeitnehmer inzwischen das Rad dem Auto vor, wenn es darum geht, zum Arbeitsplatz zu kommen. Es bringt oftmals angesichts der vielerorts verstopften Straßen nicht nur eine Zeitersparnis mit sich, sondern ist auch gut für die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden. Morgens ein paar Kilometer auf dem Rad bringen das Herz- Kreislaufsystem in Schwung, sodass die Arbeit sofort produktiv aufgenommen werden kann. Doch wie kommt man als Arbeitnehmer zu einem Dienstrad?
Wie bekomme ich ein Dienstrad?
Ob man ein Dienstrad bekommt oder nicht, hängt wie beim Dienstwagen zunächst vom Arbeitgeber ab, da dieser dem Arbeitnehmer das Leasing per Gehaltsumwandlung ermöglichen muss. Viele große Unternehmen wie etwa DHL bieten bereits Diensträder für ihre Angestellten an. Anbieter wie Eurorad helfen beim weiteren Ablauf. Der Arbeitnehmer kann sich bei einem ZEG-Händler sein Wunschrad aussuchen und über den Händler einen Leasingvertrag abschließen. Der Arbeitnehmer ist bei der Auswahl des Fahrradtyps frei – ob Renn- oder Trekkingrad, ob E- oder Mountainbike, bleibt völlig ihm überlassen.
Worauf sollte ich unbedingt achten?
Nur Eurorad bietet über den gesamten Leasingzeitraum von 36 Monaten eine komplette Rundumschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber an. Dieser beinhaltet neben Verschleiß und allgemeinen Reparaturen beispielsweise Schutz gegen Vandalismus, Sturz-, Unfall- und Akkuschäden. Außerdem ist die Angst vor Diebstahl kein Thema mehr, da dieser vollständig abgesichert ist. Gerade im E-Bike-Segment ist dies ein entscheidender Vorteil, da E-Bikes wesentlich intensiver genutzt werden und auf längeren Distanzen zum Einsatz kommen. Außerdem kann sich der Arbeitgeber stets sicher sein, dass sein Arbeitnehmer immer auf einem verkehrssicheren Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist.
Welche Vorteile hat ein geleastes Dienstrad?
Ein Dienstrad bietet Vorteile für alle Seiten. Durch die sogenannte Barlohnumwandlung entsteht ein Steuervorteil, der sich reduzierend auf die effektiv zu zahlende Leasingrate auswirkt. Der Arbeitgeber zieht die Leasinggebühr vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab. Dadurch sinken effektiv Steuerlast, Sozialversicherungsbeiträge und die monatliche Leasingrate. Seit Jahresende 2012 ist das Dienstrad dem Dienstwagen steuerlich zu 100 % gleichgestellt. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer nur 1 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Rades voll versteuern muss – dafür darf er dieses dann auch für private Zwecke nutzen. Doch nicht nur der Arbeitnehmer profitiert vom Dienstrad. Unternehmen dürfen sich über gesündere, ausgeglichenere und fittere Angestellte freuen. Das Firmenimage profitiert – gerade in Zeiten, in denen Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein immer größere Bedeutung bekommen.
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