Spektrum: Nach Jan Ullrichs Verkehrsunfall im Mai 2014 im Kanton Thurgau in der Schweiz hat die Staatsanwaltschaft Bischofszell nun Anklage erhoben. Da Ullrich beim Unfall 1,4 Promille Alkohol im Blut hatte fordert der Staatsanwalt 18 Monate Freiheitsstrafe, die über vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollen.
Ullrich fuhr an jenem Montag mit überhöhter Geschwindigkeit auf ein an einer Kreuzung stehendes Fahrzeug auf und rammt darauf noch einen weiteren PKW. Zwei Menschen wurden dabei leicht verletzt und es entstand erheblicher Sachschaden. Heute veröffentlichte die zuständige Staatsanwaltschaft in Bischofszell nun eine Pressemeldung, in der es unter anderem heißt: „Im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 19. Mai 2014 in Mattwil/TG hat die Staatsanwaltschaft Bischofszell ihre Untersuchungen abgeschlossen und erhebt gegen Jan Ullrich beim Bezirksgericht Weinfelden Anklage wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfachen vorsätzlichen Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand.“
Dem 41-jährigen drohen nun 18 Monate Freiheitsstrafe, die über vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Sollte er in diesem Zeitraum wieder im Straßenverkehr wieder straffällig werden, ginge es direkt ins Gefängnis. Eine Verurteilung hätte auch eine Vorstrafe zur Folge.