Der Nordrhein-Westfälische Triathlon-Verband hat die Disqualifikation des Kölner Triathlon-Profis Till Schramm beim Cologne Triathlon Weekend 2013 aufgehoben. Sowohl das Verbandsgericht als auch das Präsidium des Verbands kamen zu dem Ergebnis, dass diese rechtlich keinen Bestand haben kann. Der 29-Jährige ist damit erfolgreich gegen die Nichtwertung seines zweiten Platzes aufgrund eines vermeintlich regelwidrigen Fahrmanövers auf der Radstrecke beim Kölner Triathlon am 1. September 2013 vorgegangen.
„Ich habe noch nie etwas rechtlich ausgefochten. Aber in diesem Fall habe ich mich derart ungerecht behandelt gefühlt, so dass eine Entscheidung durch die zuständigen Verbandsorgane unumgänglich für mich erschien“, betont Schramm. „Ich freue mich sehr über die Entscheidung, auch wenn sie mir die verloren gegangene Freude über dieses tolle Rennen nicht zurückbringt und nur ein Trostpflaster für die liederliche Verhaltensweise mancher Sportkameraden im Nachgang des Rennens ist. Es ist jetzt abschließend geklärt, dass mir der zweite Platz zusteht, ich die Zeit von 8 Stunden und 23 Minuten als persönliche Bestleistung zu Recht führe und natürlich auch Anspruch auf das verdiente Preisgeld habe. Ich kann mich jetzt endlich wieder vollkommen auf die nächsten Rennen konzentrieren!“