Baden-Württemberg und die „Zwei-Meter-Regel“
Eine weitere unendliche Geschichte. Den meisten Mountainbikern aus Süddeutschland dürfte die „Zwei-Meter-Regel“ in Baden-Württemberg ein Begriff sein. Im „Ländle“ ist es nämlich verboten, mit dem Rad auf nicht speziell dafür gekennzeichneten und freigegebenen Wegen mit einer Breite von weniger als 2m zu fahren. Es gab eine äußerst erfolgreiche Petition gegen diese Gesetzgebung – doch die beinahe 60.000 Unterschriften beeindruckten den Landtag wenig und dieser wies die Initiative zurück. Was soll man dazu noch sagen?