Radsport: Neben John Degenkolbs Sieg, war der Vorfall am Bahnübergang eines der großen Themen nach dem letztjährigen Paris-Roubaix. Zahlreiche Fahrer waren noch unter den sich schließenden Bahnschranken über die Gleise gefahren – wenige Momente bevor ein TGV vorbeirollte. Jetzt hat die UCI reagiert und die Regel angepasst. Diskussionen wird es dennoch geben.
Zuerst zur Ausgangslage: Bislang besagte das UCI Regelwerk, dass es den Fahrern verboten sei, einen Bahnübergang zu überqueren, wenn sich die Schranken geschlossen haben. Natürlich bot diese Formulierung viel Spielraum und eine breite Grauzone: Was ist mit dem Zeitraum, in dem sich die Schranken schließen? Ab wann ist eine Schranke vollständig geschlossen? Diese schwammige Formulierung war dem Weltverband im letzten Jahr auch zum Verhängnis geworden, als es um die Sanktionierung der betroffenen Fahrer ging – man entschloss sich nämlich, keine Strafen zu verhängen. Wohl auch aus Angst davor, dass ihnen Teams und Anwälte ihr eigenes, mehrdeutiges Regelwerk um die Ohren hauen würden.
Radsport: Paris – Roubaix: Die Sache mit dem Bahnübergang
Radsport: Leider war es neben dem Sieg von John Degenkolb gestern bei Paris – Roubaix einer der Aufreger und eines der Themen der diesjährigen Hölle des Nordens: 87km vor dem Ziel schlossen sich plötzlich an einem Bahnübergang die Schranken. Zahlreiche Fahrer schlüpften darunter hindurch und passierten den Übergang, kurz bevor ein TGV vorbeirollte. Nun will […]
Jetzt hat man aber endlich reagiert, die Regel angepasst und erweitert. Ganz grundlegend gilt ab sofort die Vorgabe, dass die Fahrer den Bahnübergang nicht mehr überqueren dürfen, sobald „sich die Schranke schließt oder geschlossen ist, der Warnton ertönt oder aufleuchtet.“ Auf gut Deutsch heißt das: Sobald es irgendein Anzeichen eines ankommenden Zuges gibt, ist die Überfahrt verboten. Punkt. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos mit einer Disqualifikation geahndet.
Weiterhin entschloss man sich bei der UCI dazu, die Regel auszubauen. Konkret geht es bei der Erweiterung um das Verfahren nachdem der Übergang wieder geöffnet wird. Wann wird neutralisiert? Wann nicht? Bisher lag dies im Ermessen der jeweiligen Rennleitung, ab sofort ist dies alles via des UCI Regelwerks 2.3.034 klar vorgeschrieben. Man spricht hier von vier möglichen Szenarien.
Szenario 1: Einer oder mehrere Ausreißer werden an einem Bahnübergang aufgehalten, doch dieser öffnet sich, bevor das Feld aufschließen kann.
Konsequenz: Keine. Bahnübergang wird als normales Rennereignis gewertet. Keine Neutralisierung.
Szenario 2: Einer oder mehrere Ausreißer mit mehr als 30 Sekunden Vorsprung werden an einem Bahnübergang aufgehalten und das Feld kann währenddessen aufschließen.
Konsequenz: Das Rennen wird in der Folge so lange neutralisiert, bis die ursprünglichen Abstände wiederhergestellt werden können.
Szenatio 2.1: Einer oder mehrere Ausreißer mit weniger als 30 Sekunden Vorsprung werden an einem Bahnübergang aufgehalten und das Feld kann währenddessen aufschließen.
Konsequenz: Keine. Bahnübergang wird als normales Rennereignis gewertet. Keine Neutralisierung
Szenario 3: Einer oder mehrere Ausreißer fahren über den offenen Bahnübergang, Verfolger bzw. Feld werden danach jedoch aufgehalten.
Konsequenz: Keine. Bahnübergang wird als normales Rennereignis gewertet. Keine Neutralisierung.
Alle möglichen anderen Szenarien obliegen wieder der Beurteilung durch die Rennkommissare.
Insbesondere das eventuelle Szenario 3 könnte zu Diskussionen bei Fahrern und Teams führen. Auch wenn ein solcher Fall höchst unwahrscheinlich ist, könnte er mit recht hoher Wahrscheinlichkeit rennentscheidend sein. Letzten Endes bleibt der UCI aber hier auch keine andere Handhabe, zumindest nicht allgemein, denn man kann von den Ausreißern kaum erwarten, beispielsweise während eines Anstiegs oder einer Abfahrt auf das aufschließende Feld zu warten, um die ursprünglichen Abstände wiederherzustellen.