Das Sportgericht CAS hat Weltmeister Peter Sagan die Rückkehr in die Tour de France endgültig verwehrt. Das deutsche Team Bora-hansgrohe scheiterte mit einem Eilantrag beim Internationalen Sportgerichtshof, den Ausschluss des Slowaken von der Frankreich-Rundfahrt aufzuheben.
Grund für den Antrag: Das Team warf den Rennkommissären einen Reglementfehler vor, weil Sagan nach dem Finale der 4. Etappe nicht angehört worden war. Der CAS folgte den Argumenten des Teams jedoch nicht und wies den Einspruch zurück.
Der Versuch, Sagan zurück ins Rennen zu klagen, erschien wenig erfolgsversprechend. Dennoch sagte Teamsprecher Ralph Scherzer nach der CAS-Entscheidung: „Wenn wir die Begründung haben, werden wir prüfen, ob wir da weiter intervenieren.“ Bora-hansgrohe hatte die Aussetzung von Sagans Ausschluss verlangt. Danach sollte der 27-Jährige „umgehend wieder in den laufenden Rennbetrieb einsteigen und mit dem Team Bora-hansgrohe für eine erfolgreiche Gestaltung der Tour de France 2017 kämpfen“, hieß es in einer Teammitteilung.
Sein Team, vertreten durch die Anwälte Rainer Cherkeh aus Hannover und Maurice Courvoisier aus Basel, argumentierte, die Jury habe Sagan „jede Möglichkeit verweigert, seine Sicht der Dinge darzulegen“. Und dies, obwohl im Reglement des Weltverbands UCI „klar verankert ist, dass der betroffene Athlet vor Erlass einer Disziplinarentscheidung zwingend anzuhören“ sei.
„Uns ist bewusst, dass das ziemlich chaotisch werden würde, wenn Sagan nachträglich wieder ins Rennen kommt. Aber wir hatten keine andere Möglichkeit, um unseren Fahrer zu schützen und klar zu machen, dass ihn keine Schuld an dem Vorfall trifft“, sagte Teamsprecher Scherzer. Das Team hat gehofft, dass der CAS noch vor der 5. Etappe am Mittwoch entscheiden würde.