Test E-Bike Leasing mit Eurorad-Premium: Velomotion hat das E-Bike-Leasing mit Premium-Schutz von Eurorad ausprobiert und erklärt die zahlreichen Vorteile, die sich ganz grundsätzlich durch das Leasing – vor allem im attraktiven Premium-Schutz von Eurorad – ergeben.
Zu sagen, dass das Leasen eines E-Bikes zunehmend beliebter wird, wäre leicht untertrieben. Große Fahrrad-Fachhändler im Einzugsgebiet größerer mittelständischer Unternehmen haben 2018, nach eigenen Angaben, nahezu die Hälfte aller E-Bikes verleast statt sie klassisch zu verkaufen. Nicht nur für den Leasingnehmer bietet das relativ neue Dienstradprivileg zahlreiche Vorteile – auch der Arbeitgeber profitiert von gesünderen, aktiveren und motivierteren Mitarbeitern, die das Radfahren für sich (wieder) entdecken.
Leasing-Anbieter, die auf Fahrräder und vor allem E-Bikes spezialisiert sind gibt es inzwischen einige und auf den ersten Blick gibt es weder für den Arbeitnehmer noch den Arbeitgeber gravierende Unterschiede. Doch der Teufel steckt im Detail. Genaue Zahlen über tatsächlich verleaste Räder veröffentlicht kaum ein Leasing-Anbieter. Doch Branchenführer dürfte Jobrad sein, die es geschafft haben viele große Firmen und ganz große Konzerne als Partner zu gewinnen. Hat man als Anbieter nämlich erstmal den Fuß in der Personalabteilung, werden die Arbeitnehmer aus diesem Haus im Radladen quasi automatisch zum Jobrad-Kunden. Ein Leistungsvergleich der Leasing-Anbieter findet kaum noch statt.
Schade, denn Unterschiede gibt es sehr wohl. Gerade Leasing-Anbieter Eurorad kann mit einigen Vorteilen punkten, die kein anderer in dieser Kombination im Programm hat. So inkludiert das Premium-Angebot von Eurorad beispielsweise den Service für E-Bikes entsprechend der strengen Richtlinien der Unfall-Verhütungsvorschriften für Arbeitgeber oder einen Versicherungsschutz auch für Verschleißteile schon ab dem ersten Tag.
Velomotion hat sich das Angebot der Eurorad genauer angesehen und erklärt anhand dessen die am häufigsten gestellten Fragen rund ums E-Bike Leasing.
10 Fragen zum Thema E-Bike Leasing: Kurz und knapp erklärt
Warum sollte ich ein E-Bike überhaupt leasen?
Weil es, unterm Strich die günstigere Möglichkeit ist, sich ein E-Bike – oder auch ein „normales“ Fahrrad anzuschaffen. Angestellte können sich die Leasingrate steuerlich auf ihr Bruttogehalt anrechnen lassen und sparen dabei. Besonders interessant ist, dass im Leasing automatisch überdurchschnittlich gute Versicherungsleistungen inkludiert sind. Im Premium-Schutz von Eurorad sogar alle Verschleiße ab dem ersten Tag – ohne Selbstbehalt oder einen Ausschluss von Bagatellschäden. Auch die Kosten für eine umfangreiche Überprüfung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) sind vollumfänglich inkludiert. Eine Leistung, die viele Anbieter gar nicht oder nur bis zu einem Höchstbetrag einschließen.
Wer kann ein Fahrrad leasen?
Grundsätzlich jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige. Die Möglichkeit des Dienstrad-Leasings muss aber mit dem Arbeitgeber und der Personalabteilung geklärt werden. Es arbeiten bereits mehr Unternehmen mit E-Bike Leasing Anbietern zusammen als man meinen würde.
Darf ich mein geleastes Rad auch privat nutzen?
Na klar! Streng genommen muss man kein einziges Mal mit dem Rad zur Arbeit fahren. Dafür wird ja der geldwerte Vorteil pauschal mit einem Prozent des Neupreises (Ein-Prozent-Regel) monatlich über die Gehaltsabrechnung versteuert. Somit muss auch kein Fahrtenbuch geführt werden und es ist unerheblich wie viele Fahrten dienstlich oder privat sind.
Und was hat mein Arbeitgeber vom E-Bike Leasing?
Zunächst ist die Sache denkbar einfach umzusetzen. Das Thema Gesundheitsmanagement, Motivation und die Zufriedenheit von Mitarbeitern werden für Arbeitgeber immer wichtiger. Eurorad bietet seinen Kunden ein zentrales Online-Verwaltungstool, zur einfachen Abwicklung an mit dem der Aufwand auf ein Mindesmaß reduziert wird. Es ist nicht mehr nötig sich für jedes Rad die Unterschrift des Arbeitgebers einzuholen. Damit kann der Prozess des Leasens, die Auswahl eines Rades und die Berechnung der tatsächlichen Leasingrate innerhalb weniger Minuten über die Bühne gehen.
Durch die Reduzierung des anzurechnenden Bruttogehalts spart auch der Arbeitgeber einen kleinen Teil an Sozialversicherungsabgaben, was sich über die drei Jahre Laufzeit durchaus rechnet. Viel mehr wiegt aber wohl der Umstand einen glücklichen Arbeitnehmer zu haben: Studien, etwa der Hochschule Hannover, belegen dies. Es liegt ja auch auf der Hand, wer etwas für seine Gesundheit und die Umwelt tut, wird zum glücklicheren Menschen. Und auch die Unternehmen selbst werden vom positiven Image in ihrer Außenwirkung profitieren. Kein Wunder, dass E-Bike Leasing voll im Trend liegt!
Kann ich jedes Modell und auch mehrere E-Bikes gleichzeitig leasen?
Grundsätzlich ist jedes Bike möglich. Bis auf Eurorad verlangen alle großen Anbieter einen Mindestwert von 500 bis 750 Euro – ebenso eine Preis-Obergrenze, die bei Eurorad bei 12000 Euro liegt. Wenn es der Arbeitgeber zulässt, können auch mehrere Räder gleichzeitig geleast werden. Dann ist aber für jedes auch wieder ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Wie lange ist die Leasingdauer und was passiert nach Ablauf des Vertrages?
Praktisch alle Fahrrad-Leasingverträge von sämtlichen Anbietern am Markt laufen drei Jahre. Die Übernahme des E-Bikes durch den Leasingnehmer am Ende der Laufzeit darf im Leasingvertrag gar nicht explizit vorgesehen sein; in der Regel ist dies aber möglich. Problematisch ist die Bestimmung des Restwertes nach drei Jahren. Die Finanzbehörden setzen nämlich seit gut einem Jahr pauschal einen Restwert von 40 Prozent des Neupreises an. Ein Wert der auf den ersten Blick relativ hoch erscheint, aus der Abschreibungsdauer von sieben Jahren resultiert. Offeriert nun ein Leasinganbieter dem Kunden ein Bike zu einem niedrigeren Restwert, so muss die Differenz zu den 40 Prozent versteuert werden. In der Praxis übernehmen alle führenden Anbieter diese Differenzbesteuerung zu ihren Lasten. Einen der Bestwerte bietet aktuell hier Eurorad, die 15 Prozent Restwert ansetzen und die 25 Prozent Differenz selbst versteuern.
Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Leasingdauer den Job kündige?
Vertragspartner der Leasinggesellschaft ist der Arbeitgeber. Das Bike und der Leasingvertrag verbleiben also beim Arbeitgeber. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dies in einer Nutzungsvereinbarung aber anders regeln. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber einem anderen Kollegen das Dienstrad zur Verfügung stellen oder das Bike für seinen Unternehmensfuhrpark nutzen. Sollte der Arbeitgeber es nicht übernehmen wollen, kann auch der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen.
Was passiert, wenn am geleasten Rad etwas kaputtgeht?
Die Versicherung im Rahmen des E-Bike Leasings sind bei praktisch allen Angeboten überraschend umfangreich. Diese schließen Wartung und Verschleiß meist ein – dennoch gibt es wichtige Unterschiede. Eurorad bietet mit dem Premium-Schutz eine volle Absicherung ohne Selbstbeteiligung und ohne Grenze für Bagatellschäden an – und vor allem schon ab dem ersten Tag der Nutzung. Inkludiert sind genau die Dinge, vor denen viele E-Bike-Käufer Angst haben: Material- und Elektronikfehler, ein defekter Akku, Bedienungsfehler oder Defekte durch einen Sturz. Darüber hinaus hat Eurorad sogar einen Pick-Up-Service integriert. Das bedeutet: wenn das Bike unterwegs einen Defekt hat, kann man sich von einem Servicefahrzeug zurück zum Ausgangsort bringen lassen.
Ist mein geleastes E-Bike versichert?
In der Regel schließt der Leasingvertrag eine Basisversicherung gegen Diebstahl ein. Hinzu kommt häufig die Absicherung gegen den Diebstahl von Teilen wie Akku oder Display sowie gegen Vandalismus. In jedem Fall ist der Versicherungsschutz einfacher und vor allem günstiger, als bei einem privat gekauften E-Bike. Als einziger uns bekannter Anbieter offeriert Eurorad einen Schutz entsprechend der Richtlinien der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Kann ich Zubehör gleich mitleasen?
Nur was fest mit dem Fahrrad verbunden ist lässt sich mitleasen, weil es als Teil der Anschaffungskosten betrachtet wird. Das kann ein spezieller Sattel oder ein Korb sein, nicht aber etwa der Helm, Bekleidung oder Taschen. Bei Eurorad kann sogar ein Austausch-Akku mitgeleast werden, der dann zwar gegen Verschleiß versichert ist, gegen Diebstahl logischerweise nur, wenn er am Rad montiert war. Ein Schloss wird von allen Leasinganbietern als Grundlage für den Versicherungsschutz vorgeschrieben und kann immer mitgeleast werden.