News: Lang hat das Tauziehen um die Novelle der Straßenverkehrsordnung gedauert. Ende April konnte diese schließlich nebst dem angegliederten Bußgeldkatalog in Kraft treten. Das Resultat: höhere Strafen für Raser und zahlreiche verankerte Maßnahmen zum Schutz von Radfahrerinnen und Radfahrern. Durch einen Formfehler ist die StVO-Novelle jedoch ungültig. Mehrere Bundesländer haben die Umsetzung der StVO-Novelle bereits ausgesetzt.
Kleiner Fehler – große Wirkung
Höhere Strafen für zu schnelles Fahren und das Zuparken von Radwegen, die Neuregelung der 1,5 Meter-Abstandsregel beim Überholen von Fahrrädern. Mit dieser und vielen weiteren Regelungen sollte die StVO-Novelle zusätzlichen Schutz für Radler bringen. Wie die Rechtsexperten des Automobilclubs ADAC herausfanden, wurde die StVO-Novelle jedoch mit einer zu heißen Nadel gestrickt. Ein kleiner juristischer Formfehler macht die gesamte Novelle und damit auch ihre Regelungen ungültig. Der Stein des Anstoßes ist ein fehlender, juristisch notwendiger Verweis auf eine Rechtsgrundlage.
ADFC appelliert an Verkehrsminister
Der Konflikt betrifft insbesondere die Höhe der Strafen für zu schnelles Fahren. Dennoch droht der Dissens, die gesamte StVO-Novelle und damit auch die Verbesserungen für Radfahrer zu kippen. Der Fahrradclub ADFC richtet nun einen dringenden Appell an Bundesverkehrsminister Scheuer und die Landesverkehrsminister, die Debatte um Fahrverbote von den Verbesserungen für Radlerinnen und Radler zu entkoppeln. Die erzielten Verbesserungen für den Radverkehr sollten unverzüglich wieder flächendeckend in Kraft gesetzt werden, so der ADFC.
„Minister Scheuer ist angetreten, den Radverkehr sicherer zu machen. Das ist ihm mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung auch in Teilen gelungen. Ein Formfehler im Gesetzespaket und die überhitzte Debatte um Fahrverbote für Auto-Raser dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die wichtigen Verbesserungen für den Radverkehr jetzt über Monate zurückgestellt werden. Für die Fahrrad-Sicherheit gibt es einen breiten Konsens in Bund und Ländern. Minister Scheuer und seine LänderkollegInnen müssen das Raserthema im Notfall ausklammern und dafür sorgen, dass die ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet wird.“ – Burkhard Stork (ADFC-Bundesgeschäftsführer)