Spektrum: Nach seinem Verkehrsunfall im Mai 2014 zieht sich die Anklage gegen Jan Ullrich noch immer hin. Nachdem im Juli das Bezirksgericht in Weinfelden das im verkürzten Verfahren ausgesprochene Urteil nicht genehmigt hatte, zeigen neue, von der Staatsanwaltschaft beantragte Gutachten, dass der 42-jährige nicht so schnell unterwegs war, wie ursprünglich angenommen. Auch eine weitere Anschuldigung wurde ausgeräumt.
Es war ein Montag, als Jan Ullrich 2014 im schweizer Kanton Thurgau mit überhöhter Geschwindigkeit und 1,4 Promille Alkohol im Blut auf einen an einer Kreuzung stehenden PKW auffuhr und ein weiteres Auto rammte. Neben erheblichem Sachschaden wurde eine beteiligte Person leicht verletzt. Während sich Ullrich schon kurz nach dem Unfall mit den geschädigten Personen außergerichtlich geeinigt hatte, zieht sich die Anklage der schweizer Staatsanwaltschaft bis heute hin. Diese forderte neben einem hohen Bußgeld unter anderem auch eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Nachdem man sich in einer verkürzten Verhandlung auf eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 10.000 Schweizer Franken geeinigt hatte, wies das zuständige Bezirksgericht in Weinfelden dieses Urteil ab und veranlasste weitere Untersuchungen zum Fall.
Spektrum: Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate Freiheitsstrafe für Jan Ullrich
Spektrum: Nach Jan Ullrichs Verkehrsunfall im Mai 2014 im Kanton Thurgau in der Schweiz hat die Staatsanwaltschaft Bischofszell nun Anklage erhoben. Da Ullrich beim Unfall 1,4 Promille Alkohol im Blut hatte fordert der Staatsanwalt 18 Monate Freiheitsstrafe, die über vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Ullrich fuhr an jenem Montag mit überhöhter Geschwindigkeit auf ein […]
Fragezeichen standen nämlich noch immer hinter der wirklichen Geschwindigkeit, mit der Ullrich unterwegs war und auch möglichen Auswirkungen eingenommener Schmerzmittel. Wie heute bekanntgegeben wurde, entlasten die Ergebnisse der beiden Untersuchungen den Angeklagten. So zeigt die technische Unfallanalyse, dass Ullrich mit 132km/h unterwegs war, als der Unfall geschah. Die Staatsanwaltschaft war hier ursprünglich von 142km/h ausgegangen, was in der Schweiz einem sogenannten Raserdelikt entspricht. Wer nämlich dort das Tempolimit um mehr als 60km/h überschreitet und einen Unfall verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Das Tempolimit am Unfallort beträgt 80km/h – damit ist zumindest das Thema Gefängnis für Jan Ullrich erledigt.
Ebenso entkräftete ein medizinisches Gutachten die Vermutung, dass eingenommene Schmerzmittel Ullrichs Fahrfähigkeit beeinträchtigt hätten. Die Staatsanwaltschaft reduzierte nach diesen Ergebnissen die ursprünglichen Forderungen auf eine kurze Bewährungsstrafe und ein Bußgeld. Jan Ullrich ließ indes verlauten, dass er das Geschehene nach wie vor sehr bedauere, aber nun endlich einen Schlussstrich ziehen möchte.