Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung denkt das Bundesverkehrsministerium derzeit über eine Lockerung der Ampelregelung für Radfahrer nach. Konkret geht es um die leidige Thematik „Rechtsabbiegen bei Rot“. Derzeit prüft man wohl, ob man Radfahrern an ausgesuchten Knotenpunkten per Zusatzzeichen erlauben soll, trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen. Ähnliche Reglungen gibt es bereits in einigen anderen Ländern.
Jeder Radfahrer, der regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs ist, kennt das Dilemma: Die Ampel zeigt Rot, doch der Weg nach Rechts ist frei, überquert oft nicht einmal die Fahrbahn und Fußgänger sind weit und breit nicht in Sicht. Wer das Ampelsignal ignoriert und weiterfährt, riskiert 80€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. In anderen Ländern – beispielsweise Frankreich oder auch den USA – dürfen sich Radfahrer an ausgesuchten Kreuzungen über die rote Ampel hinwegsetzen und nach rechts abbiegen. Ein Testprojekt in Basel läuft seit vergangenem Sommer und untersucht, ob derartige Regelungen einen Einfluss auf die Unfallzahlen haben.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung prüft nun auch das Bundesverkehrsministerium in Berlin ähnliche Maßnahmen für Deutschland. Demnach möchte man an vereinzelten, geeigneten Kreuzungen den Radfahrern per Zusatzzeichen oder -schild das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben. Auch der ADFC hatte sich bereits vor einiger Zeit zum dem Thema geäußert und seine Zustimmung zum Ausdruck gebracht: „Unser Ziel ist, das Radfahren in Städten für alle komfortabel und sicher zu machen. Wichtig ist, dass der Radverkehr mehr Platz im Straßenraum bekommt – und dass Fahrradinfrastruktur durchgängig und in gutem Zustand ist. Das freie Rechtsabbiegen bei Rot an geeigneten Kreuzungen kann ein Baustein sein, um den Radverkehr zügiger zu gestalten.“