Radsport: Kuriose Regelkunde zum Saisonabschluss. Wer sich bereits einmal durch das Regelwerk des Radsportverbands UCI für Profirennen gewälzt hat, weiß, dass hier wahrlich fast nichts dem Zufall überlassen wird. Darunter fiel bis dato auch die Sockenlänge – scheinbar war die bisherige Regel jedoch nicht exakt genug und wurde nun weiter spezifiziert. Ein schönes Beispiel, welch amüsante Blüten derartige Regelwerke mitunter treiben.
Dem einen oder anderen dürfte schon bewusst gewesen sein, dass die UCI bereits seit mehreren Jahren in ihrem umfassenden Regelwerk für Straßenprofis auch die maximal zulässige Sockenhöhe beschränkt hatte. Bisher hieß es dort ganz schlicht: „Socken und Überschuhe dürfen im Wettkampf nicht über die Mitte des Beins hinausgehen.“ So weit – so klar. Oder? Wer jetzt bereits schmunzelnd den Kopf über so viel Regulierungswahn schüttelt, dem serviert die UCI nun in einer neuerlichen Regeländerung die Kirsche auf der Torte. Unter dem Paragraph 1.3.033 steht jetzt nämlich geschrieben: „Socken und Überschuhe dürfen im Wettkampf nicht über die halbe Distanz zwischen Knöchel und der Mitte des Wadenbeinköpfchens hinausgehen.“
Endlich herrscht nun also Klarheit. Das Feilschen um Zentimeter bei der Sockenlänge dürfte damit ein Ende haben. Ob vor Rennstart die Sockenlänge nun per speziellem Messgerät überprüft werden wird ist noch nicht bekannt.