Ratgeber / Recht: Der Bußgeldkatalog im Straßenverkehr wurde mit Fokus auf den Fahrradverkehr zuletzt im November 2021 umfassend aktualisiert. Wir geben einen Überblick über die häufigsten Verstöße und welche Strafen jeweils fällig werden.
Wer als Radfahrer auf der falschen Seite fährt oder auf dem Gehweg erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro rechnen. Bei konkreter Verkehrsgefährdung können sogar bis zu 100 Euro fällig werden. Wer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nimmt und diese dadurch gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch für LKW-Fahrer gibt es verschärfte Regeln beim Abbiegen, um die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu erhöhen. Wer beim Abbiegen schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, auch wenn niemand gefährdet wurde. Bei Gefährdung von Fußgängern droht ein Bußgeld von bis zu 140 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Die Gefährdung von Radfahrern ist in diesem Zusammenhang nicht explizit geregelt.
Auch Parkverstöße auf Geh- oder Radwegen können nun härter bestraft werden. Für das Halten oder Parken auf dem Gehweg, Radweg oder Schutzstreifen kann ein Bußgeld von bis zu 55 Euro verhängt werden. Kommt es zu einer konkreten Verkehrsgefährdung, kann das Bußgeld sogar bis zu 100 Euro betragen. Neu ist, dass auch hierfür ein Punkt in Flensburg vergeben werden kann.
Mit der Aktualisierung des Bußgeldkatalogs bittet der Gesetzgeber nicht nur die Radfahrer selbst empfindlicher zur Kasse, sondern ahndet auch die Verstöße anderer Verkehrsteilnehmer schärfer, wenn diese Radfahrer im Verkehr gefährden. Gerade Letzteres ist durchaus als positiver Schritt zu werten, auch angesichts der immer größeren Beliebtheit des Fahrrads als Alternative zum Auto – vor allem in Städten und Ballungsgebieten.
Generell sollte klar sein: Sich an die Verkehrsregeln zu halten, kommt sowohl der eigenen Sicherheit als auch der anderer Verkehrsteilnehmer zugute. Verstöße können zudem nicht nur teuer werden, sondern auch zu Punkten in Flensburg führen. Bei zu vielen Punkten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn man sich die Punkte durch einen Verstoß als Radfahrer oder Fußgänger eingehandelt hat.