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Radfahrer stößt gegen Autotür: Wer trägt die Schuld bei einem „Dooring“ Unfall?

2. April 2023 by die Redaktion

dooring

Ratgeber / Recht: Sogenannte Dooring-Unfälle gehören leider zum Verkehrsalltag. Für Radfahrer kann eine Kollision mit einer sich plötzlich öffnenden Autotür böse enden. Wie so oft stellt sich nach einem Unfall auch hier die Frage nach der Schuld der Beteiligten. Ein Urteil aus dem Sommer 2022 bringt bezüglich Dooring zumindest ein wenig Licht ins Dunkel.

„Doorings“ sind Verkehrsunfälle, bei denen ein Fahrradfahrer in eine geöffnete Autotür fährt. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage, wer dafür verantwortlich ist und wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln könnte Fahrradfahrer in solchen Fällen entlasten. Im Juli 2022 musste das Gericht darüber entscheiden, wer schuld war, als ein Mann mit seinem Rennrad in die Tür eines parkenden Autos raste, die sich plötzlich vor ihm öffnete. Der Radfahrer war mit etwa 30 km/h in einer 50er-Zone unterwegs und erlitt durch den Aufprall schwere Verletzungen und Schäden an seinem Fahrrad. Er forderte vor Gericht Schadensersatz und Schmerzensgeld.



Die Versicherung des beklagten Autofahrers räumte ein, dass der Unfall durch die geöffnete Autotür verursacht wurde, sah jedoch auch eine Mitverantwortung des Radfahrers. Sie war nur bereit, 75% des Schadens zu übernehmen. Der Grund: Die 50 cm Abstand, die der Rennradfahrer zu den parkenden Autos gehalten hatte, sei zu gering gewesen. Das Gericht musste nun klären, wer für den Rest haften sollte. Es stellte fest, dass der Autofahrer den Unfall verschuldet hat. Der halbe Meter Abstand, den der Radfahrer zum Auto des Unfallverursachers gehalten hatte, sei in dieser Situation ausreichend gewesen. Auch die Tatsache, dass der Rennradfahrer deutlich schneller war als ein „Durchschnittsradfahrer“ spielte für die Unfallverantwortung keine Rolle. Entsprechend hatte der Autofahrer 100% des Schadens zu tragen.

Es ist jedoch zu beachten, dass es sich hier um ein Einzelurteil handelte. Auch wenn es eine Tendenz vorgibt, bedeutet es nicht, dass 50 cm Abstand zu parkenden Autos in jeder Situation ausreichend ist. Ein den Gegebenheiten angepasster Sicherheitsabstand ist in jedem Fall zu empfehlen. Natürlich liegt die Hauptverantwortung jedoch bei den Autofahrern, die vor dem Öffnen der Tür den Rückspiegel und/oder den Schulterblick nutzen sollten. So ist leicht sicherzustellen, dass es zu keiner Kollision mit einem Radfahrer kommen kann.

Stichworte:DooringFahrradverkehrrechtStraßenverkehr

Über die Redaktion

Velomotion ist euer Team aus Fahrrad- und E-Bike-Experten, Radprofis und begeisterten Radfahrer*innen. In unserem Magazin stellen wir Produktneuheiten, aktuelle und kritische Testberichte sowie News aus der Welt des Radsports vor. Wir stehen für Qualitätsbewusstsein, Know-How und gelebte Begeisterung für das Thema Fahrrad.

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