Nach dem Freispruch für den geständigen Dopingsünder Stefan Schumacher vom Vorwurf des Betrugs an Hans-Michael Holczer [Schumacher soll Holczer während der Tour de France 2008 wissentlich belogen und sich so drei Monatsgehälter erschlichen haben – Link], hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft heute Revision eingelegt. Wie der stellvertretende Pressesprecher Jan Dietzel gegenüber der dpa bekannt gab, beruht die Entscheidung auf der Verletzung formellen und materiellen Rechts. Allerdings will die Staatsanwaltschaft nun die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Stuttgart abwarten, bevor die Revision vorangetrieben werden soll.
Dieses Vorgehens beruht auf dem einwöchigen Einspruchsrecht der Staatsanwaltschaft. Sollte die Urteilsbegründung tatsächlich Möglichkeiten zu Revision bieten, will die Staatsanwaltschaft diese schließlich verfolgen. Die Möglichkeit dazu, habe man sich offen halten wollen, so Dietzel.