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Radsport

Radsport: Neue Regel: UCI definiert exakt zulässige Sockenhöhe für Profis

20. November 2018 by Michael Faiß

Radsport: Kuriose Regelkunde zum Saisonabschluss. Wer sich bereits einmal durch das Regelwerk des Radsportverbands UCI für Profirennen gewälzt hat, weiß, dass hier wahrlich fast nichts dem Zufall überlassen wird. Darunter fiel bis dato auch die Sockenlänge – scheinbar war die bisherige Regel jedoch nicht exakt genug und wurde nun weiter spezifiziert. Ein schönes Beispiel, welch amüsante Blüten derartige Regelwerke mitunter treiben.

Dem einen oder anderen dürfte schon bewusst gewesen sein, dass die UCI bereits seit mehreren Jahren in ihrem umfassenden Regelwerk für Straßenprofis auch die maximal zulässige Sockenhöhe beschränkt hatte. Bisher hieß es dort ganz schlicht: „Socken und Überschuhe dürfen im Wettkampf nicht über die Mitte des Beins hinausgehen.“ So weit – so klar. Oder? Wer jetzt bereits schmunzelnd den Kopf über so viel Regulierungswahn schüttelt, dem serviert die UCI nun in einer neuerlichen Regeländerung die Kirsche auf der Torte. Unter dem Paragraph 1.3.033 steht jetzt nämlich geschrieben: „Socken und Überschuhe dürfen im Wettkampf nicht über die halbe Distanz zwischen Knöchel und der Mitte des Wadenbeinköpfchens hinausgehen.“ 

Endlich herrscht nun also Klarheit. Das Feilschen um Zentimeter bei der Sockenlänge dürfte damit ein Ende haben. Ob vor Rennstart die Sockenlänge nun per speziellem Messgerät überprüft werden wird ist noch nicht bekannt.



Web

Link zum entsprechenden Regelwerk (Englisch)



Stichworte:NewsReglementSockenUCI

Über Michael Faiß

Michael Faiß hat in München Englisch und Geschichte studiert. Nach einem einjährigen Aufenthalt in England arbeitete er als Übersetzer unter anderem für das Magazin Procycling und das Degen Mediahouse. Außerdem ist er seit der Kindheit passionierter Radfahrer und –schrauber und fühlt sich vor allem abseits der asphaltierten Wege zuhause.

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