News: Am gestrigen Dienstag waren viele Blicke aus der Fahrradbranche nach Brüssel gerichtet. Es ging dabei um die Entscheidung des Europäischen Parlaments bezüglich der Haftpflichtversicherung für Pedelecs (bis 25km/h). Nun soll aber doch alles so bleiben, wie es ist.
Das Europäische Parlament aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat sich am gestrigen Dienstag in Brüssel dagegen ausgesprochen, dass Pedelecs (bis 25 km/h) eine Versicherungspflicht auferlegt wird. Um die Entscheidung entgültig zu machen benötigt man jedoch noch die Zustimmung des gesamten EU-Parlaments. Nach Experten Einschätzungen scheint diese Zustimmung aber sehr wahrscheinlich.
Verschiedene Lobbyverbände, darunter Verbund Service und Fahrrad (VSF) und European Cyclist Federattion (ECF), hatten bereits seit einiger Zeit gegen eine Haftpflichtversicherung für Pedelecs gekämpft.
„Die Kuh ist vom Eis! Wir sind froh, dass eine Belastung des Pedelec-Marktes durch eine verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung nun wahrscheinlich vermieden werden kann. Es ist großartig, in welchem Maße sich unsere VSF-Mitglieder in Deutschland, Österreich und Belgien in den letzten Tagen engagiert haben, in dem sie die Europaabgeordneten massenhaft angeschrieben haben. Die Entscheidung der EU-Parlamentarier im Ausschuss verdient Respekt, weil sie eine Güterabwägung vornehmen mussten. Mit der Zwangsversicherung sollten potentielle Unfallopfer materiell geschützt werden, was grundsätzlich nachvollziehbar ist. Nun deutet sich an, dass die EU-Länder zu dieser Frage individuelle Lösungen entwickeln können – ein guter Kompromiss“ – Albert Herresthal, Geschäftsführer des VSF
Der VSF hat nach eigenen Angaben im Vorfeld seine Mitglieder in Deutschland, Österreich und Belgien gebeten, an die Mitglieder des Ausschusses zu appelieren, um die Versicherungspflicht für Pedelecs zu kippen.
„Einige Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel elektrische Fahrräder und Segways, sind kleiner und verursachen daher weniger Unfälle oder Sachschäden als andere. Es wäre unverhältnismäßig und nicht zukunftssicher, sie in den Geltungsbereich der Richtlinie 2009/103 / EG aufzunehmen, da dies zu einer kostspieligen und übermäßigen Abdeckung dieser Fahrzeuge führen würde. Eine solche Situation würde auch die Akzeptanz dieser Fahrräder untergraben und Innovationen im Bereich der Elektromobilität hindern. Es ist daher erforderlich, den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/103 / EG auf die Fahrzeuge zu beschränken, für die eine EU-Typgenehmigung gilt. Es ist jedoch wichtig, den Mitgliedstaaten zu gestatten, auf nationaler Ebene das angemessene Schutzniveau für Personen festzulegen, die möglicherweise von anderen als den EU-Typgenehmigungsfahrzeugen verletzt werden. Daher halte ich es für erforderlich, dass die Mitgliedstaaten neue verbindliche Bestimmungen zum Schutz der Benutzer dieser anderen Fahrzeugtypen beibehalten oder einführen dürfen, um potenzielle Geschädigte vor einem Verkehrsunfall zu schützen bzw. auch zu entschädigen.“ – SPD-Europaabgeordnete Kerstin Westphal zum VSF