Neues Cannabis-Gesetz und Radfahren: Ab dem 1. April ist in Deutschland ein neues Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist der Besitz und Konsum erlaubt. Doch im Vergleich zum Alkohol ist Cannabis anders und länger nachweisbar, was auch die Diskussion über die Grenzwerte bei einer Verkehrskontrolle befeuert. Wir haben uns gefragt, was das für das Thema Radfahren und Cannabis bedeutet.
Cannabis ist weltweit die am häufigsten konsumierte Substanz. Auch in Deutschland erfreut es sich großer Beliebtheit, obwohl es kontrovers diskutiert wird. Die Debatte um eine mögliche Legalisierung hat jahrelang gedauert. Die Ampelregierung hat sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, und seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis teilweise legalisiert. Unter bestimmten Bedingungen ist nun der Besitz und Anbau erlaubt, jedoch bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin verboten. Auch für Fahrradfahrer gibt es durch das neue Cannabis-Gesetz aktuell keine Ausnahmen.
Cannabis Gesetz: Darf ich bekifft Fahrrad fahren?
Die Deutsche Verkehrswacht warnt in einer aktuellen Pressemitteilung davor, die Auswirkungen von Cannabis auf die Verkehrstüchtigkeit zu unterschätzen. Personen, die Cannabis konsumiert haben, sind vorübergehend nicht fahrtüchtig. Die Effekte von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit sind vielfältig und komplex, darunter Müdigkeit, Beeinträchtigung der Wahrnehmung und Konzentration sowie Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit und des Denkvermögens.
Die Verkehrswacht plädiert daher für eine umfassende Aufklärung über die Auswirkungen der legalen Droge. Professor Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht, betont die Notwendigkeit einer klaren Trennung von Drogenkonsum und aktiver Teilnahme am Straßenverkehr zur Reduzierung des Unfallrisikos. Er stellt fest: „Wer unter dem Einfluss von Cannabis steht, sollte nicht am Steuer sitzen.“ Bezüglich der Grenzwerte empfiehlt die Verkehrswacht, den aktuellen Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für Fahranfänger beizubehalten.
Diskussion über Grenzwerte noch nicht abgeschlossen
Die Diskussion über die Grenzwerte für Fahranfänger und andere Verkehrsteilnehmer ist noch nicht abgeschlossen. Eine Arbeitsgruppe aus Experten verschiedener Bereiche hat vorgeschlagen, den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festzulegen. Dieser Wert wird als konservativ angesehen und soll mit einem Blutalkoholspiegel von 0,2 Promille vergleichbar sein. Die endgültige Entscheidung über diesen Grenzwert steht jedoch noch aus.
Bis zu einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gilt weiterhin das absolute Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Fahrrad oder Auto zu fahren. Das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann auch strafrechtlich geahndet werden, insbesondere wenn es zu einer konkreten Gefährdungssituation kommt. Eine Ausnahme von den Sanktionen gilt für Personen, die Cannabis als Medikament verschrieben bekommen haben, zum Beispiel zur Behandlung chronischer Schmerzen.
Die Diskussion über den Grenzwert für den THC-Gehalt im Blut ist noch nicht abgeschlossen. Bisher lag der Grenzwert bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte jedoch bereits 2022 empfohlen, diesen Grenzwert zu erhöhen, da er als zu niedrig angesehen wurde. Das Thema ist komplex, da sich THC im Gegensatz zu Alkohol nicht linear abbaut und auch nach Wochen noch nachweisbar sein kann, obwohl die Wirkung längst abgeklungen ist. Wie es also genau mit dem Thema rund um das neue Cannabis Gesetz und Radfahren weitergeht, beliebt abzuwarten.
Mehr zum Thema Recht im Fahrrad-Verkehr findest du in unserem Ratgeber Recht.