News / E-MTBs: Käufer der E-MTBs Canyon Spectral:ON CF / CFR und Canyon Torque:ON CF können aufgrund von eventuellen Problemen mit den verbauten Akkus ihre Bikes derzeit nicht nutzen. Canyon kontaktierte die betroffenen Kunden hierzu bereits Anfang November. Mittlerweile gibt es mehr Infos und für Februar 2025 ist eine Lösung in Aussicht. Wir haben alle relevanten Infos zusammengetragen.
Update 16.12.2024: Company Bike hat sich auf unsere Anfrage zum Thema Leasing geäußert. Die Antwort findet ihr weiter unten im Artikel.
Update 2 19.12.2024: Wir haben mittlerweile auch die Antworten von Jobrad und Bikeleasing-Service ergänzt.
Am 06.11.2024 informierte Canyon die Käufer der E-Mountainbikes Spectral:ON CF und CFR und Torque:ON CF über mögliche Schäden an den darin verbauten Akkus. An den Kunststoffgehäusen der Energiespeicher können sich Risse ausbilden, was wiederum Kurzschlüsse und eventuelle Brände zur Folge haben kann.
Wer eines der betroffenen E-Mountainbikes besitzt, sollte zeitnah auf der dafür eingerichteten Micro-Site von Canyon vorbeischauen. Dort finden sich viele Informationen über das weitere Vorgehen.
Wir tragen an dieser Stelle nochmals alle wichtigen Informationen zusammen und versuchen, die drängendsten Fragen zu beantworten. Wir sind außerdem in Kontakt mit Canyon, den Leasinganbietern und einer Anwaltskanzlei und werden den Artikel fortlaufend mit den entsprechenden Informationen auf dem aktuellsten Stand halten.
Canyon Akku-Probleme: Allgemeines
Welche E-Bikes bzw. Akkus sind betroffen?
Betroffen von der Problematik sind die E-MTBs Canyon Spectral:ON CF / CFR und Canyon Torque:ON CF mit Shimano-Antrieb. Verbaut in diesen Rädern sind Akkus mit den Modellnummern BT0001, BT0002, BT0003 und BT0004. Dabei ist es unerheblich, ob der Shimano EP8 oder der neuere EP801 verbaut ist. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Akku 720 Wh oder 900 Wh Kapazität mitbringt.
Sind alle Akkus defekt? Wie lässt sich das feststellen?
Nein, nicht alle Akkus der betroffenen Serien weisen Schäden an den Gehäusen auf. Deshalb bittet Canyon alle betroffenen Kunden um eine sorgfältige Überprüfung des Akkus und gibt auf der eigens eingerichteten Micro-Site entsprechende Hilfestellung. Sollte man sich dies dennoch nicht zutrauen, ist eine Überprüfung Remote von einem Canyon-Mitarbeiter ebenso möglich. Hierfür lässt sich ein Termin vereinbaren.
Akku weist Beschädigungen auf: Wie geht es weiter?
Sollte man bei der Überprüfung Beschädigungen wie Risse am Akkugehäuse feststellen, ist der Akku zu entsorgen. Dafür kann man den Akku entweder direkt bei Canyon in Koblenz (nach vorheriger Absprache) abgeben oder entsprechend der örtlichen Vorschriften entsorgen. Meist sind hierfür die Wertstoffhöfe der Gemeinde zuständig, die eventuell eine Gebühr für die Annahme des Akkus erheben. Sollte dies der Fall sein, können sich die entsprechenden Kunden an den Canyon Support wenden.
Akku hat keine Beschädigungen: Dürfen Betroffene weiterfahren?
Sollte der Akku keine Beschädigungen aufweisen, bittet Canyon darum, den Akku wieder in das Rad einzusetzen und anschließend nicht zu benutzen. Das Rad ist also quasi stillgelegt. Augenscheinlich ist die Gefahr bzw. das Risiko zu hoch, dass unbemerkt Risse im Gehäuse entstehen.
Wie müssen Betroffene weiter vorgehen?
Die Situation ist für alle Beteiligten ein Ärgernis. Canyon bietet deshalb allen Betroffenen ein finanzielles Trostpflaster für die Umstände an. Hierfür kann man sich auf der entsprechenden Micro-Site mit Rahmennummer und den persönlichen Daten anmelden. Anschließend erhält man entweder einen Geldbetrag auf sein Bankkonto oder einen Einkaufsgutschein für den Webshop von Canyon. Die Höhe des Betrags richtet sich dabei nach unterschiedlichen Faktoren wie dem Kaufdatum und dem Kaufpreis, liegt aber bei 260 – 596 Euro, wenn man die Gutschrift auf das Bankkonto wählt und bei 390 – 894 Euro, sollte man sich stattdessen für einen Canyon-Gutschein entscheiden.
Ist eine Lösung des Problems in Aussicht?
Konkrete Informationen zur Lösung des Problems gibt es derzeit nicht. Canyon äußert sich dazu auf der Micro-Site wie folgt: „Wir sind auf dem besten Weg, bis Februar eine Lösung zu finden. Weitere Details folgen Mitte Januar, und wir halten dich auf dieser Seite und per E-Mail auf dem Laufenden.“ Durchläuft man das Prozedere für die finanzielle Gutschrift, kann man dort auch eine Adresse für das Aussenden eines „Reparatur-Kits“ angeben. Angesichts der Tatsache, dass betroffene Kunden mit defekten Akkus diese bereits entsorgt haben, scheint die einzige Lösung ein neuer, verbesserter Akku zu sein. Ob dieser dann jedoch bereits im Februar verfügbar sein wird, darf zumindest bezweifelt werden. Andererseits: Da erste derartige Akku-Schäden bereits 2023 dokumentiert sind, wurde seitens Canyon vielleicht schon hinter den Kulissen an einer Lösung gearbeitet. Dann wäre auch denkbar, dass schon Anfang 2025 Ersatzakkus verfügbar sein werden.
Canyon Akku-Probleme: Leasing
Noch undurchsichtiger ist die Situation für diejenigen unter den betroffenen Canyon-Kunden, die ihr E-Bike über den Arbeitgeber geleast haben. Wir haben deshalb Anfragen an die entsprechenden Leasinganbieter geschickt. Sobald wir diesbezüglich eine oder mehrere Rückmeldungen erhalten haben, werden wir diese im Artikel ergänzen. Derzeit (19.12.2024, 10:00 Uhr) haben sich Company Bike, Jobrad und Bikeleasing-Service zu unserer Anfrage geäußert. Dabei möchten wir unter anderem folgende Sachverhalte klären:
Gibt es einen Anspruch auf Ersatzräder für die Zeit des Ausfalls?
Company Bike: In diesem Fall wird ein Betrag als Kompensation für die Ausfallzeit vom Hersteller angeboten, deren Berechnung auf Basis der Leasing-Raten erfolgt.
Bikeleasing-Service: Durch Canyon wurde eine Kompensation angeboten – Berechnung auf Basis der Leasing-Raten.
Wie ist der Versicherungsschutz in solchen Fällen geregelt?
Company Bike: Da die Nutzung von Canyon aus Sicherheitsgru nden untersagt ist, sollten keine nutzungsbedingten Schäden vorliegen. Einen konkreten Ausschluss von Rundum-Schutz Leistungen bei Rückruf gibt es aktuell jedoch nicht. Der Versicherungsschutz ist nicht ausgesetzt. Allerdings kann es den Versicherungsschutz beeinflussen, wenn der Kunde wider besseren Wissens gegen die Empfehlung des Herstellers handelt. Die Empfehlungen wurden klar in den Mailings an die Betroffenen sowie auf der Canyon Micropage kommuniziert.
Bikeleasing-Service: Der Versicherungsschutz für das Fahrrad besteht weiterhin. Natürlich beeinflusst es den Versicherungsschutz, wenn Kund:innen wider besseren Wissens gegen die Herstellerempfehlung ( z.B. Empfehlung das betroffene Fahrrad nicht zu nutzen) handeln. Die Empfehlung wurde per Mailing und auf der Microsite kommuniziert.
Besteht die Möglichkeit, Leasingraten auszusetzen?
Company Bike: Diese Möglichkeit besteht in diesem Fall nicht. Seitens Canyon werden alle betroffenen Nutzer:innen kompensiert.
Bikeleasing-Service: Es erfolgt eine Kompensation durch Canyon, basierend auf den Leasing-Raten.
Besteht Anspruch auf Schadenersatz?
Company Bike: Aufgrund der proaktiven Kompensation seitens Canyon sehen wir aktuell keine potenziellen Schadensersatzforderungen.
Bikeleasing-Service: Aufgrund der proaktiven Kompensation durch Canyon besteht aktuell im Regelfall keine relevanten finanziellen Schäden bei Kund:innen
Gibt es die Option, Leasingverträge rückabzuwickeln?
Company Bike: Aktuell liegen uns diesbezüglich keine Fälle vor. Selbstverständlich gehen wir auch hier in die Einzelfallprüfung. Sofern der Vertrag noch nicht gestartet ist oder die Belieferung erst kürzlich stattgefunden hat, ist eine Rückabwicklung in enger Abstimmung mit dem betreffenden Hersteller grundsätzlich möglich.
Bikeleasing-Service: Eine Einzelfallprüfung wird durchgeführt. Generell erfolgt eine enge Abstimmung zwischen Leasing-Partner und Hersteller, um im Einzelfall individuelle Lösungen im Sinne der Kund:innen zu finden.
Jobrad äußerte sich auf unsere Anfrage wie folgt:
Wir stehen in intensivem Austausch mit Canyon und setzen gemeinsam alles daran, die mit der Akku-Thematik zusammenhängenden Fragen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu beantworten und Lösungen zu finden. Alle JobRadler:innen werden von uns beziehungsweise von Canyon entsprechend auf dem Laufenden gehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Fragen zu internen Prozessen und konkreten Maßnahmen nicht im Einzelnen veröffentlichen.
Wir versichern, dass wir die Anliegen unserer Kund:innen in deren Interesse sorgfältig prüfen und zügig bearbeiten. Uns ist sehr daran gelegen, sie so schnell wie möglich wieder aufs Rad zu bringen.
Canyon Akku-Probleme: Rechtliche Fragen
Auch über die angesprochenen Sachverhalten hinaus drängen sich einige rechtliche Fragen auf. Aus diesem Grund stehen wir im Austausch mit einer renommierten Anwaltskanzlei, um hier zeitnah fundierte Antworten auf etwaige Fragen zu liefern. Auch diese werden wir schnellstmöglich in diesem Artikel ergänzen.