Lifestyle: Der Landtag in Baden-Württemberg hat entschieden. Trotz der fast 60.000 Unterschriften, die der Petitionsausschuss im Vorfeld gesammelt hatte, bleibt die bei vielen Bikern unbeliebte Zwei Meter Gesetzgebung auf baden-württembergischen Forstwegen bestehen.
Am vergangenen Donnerstag stimmten die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags für die Beibehaltung der Zwei-Meter Gesetzgebung. Eine Begründung für die Entscheidung wurde nicht vorgelegt. Damit bleibt das Befahren von Forstwegen mit einer Breite von weniger als zwei Metern zukünftig für Radfahrer illegal. Ein vom DIMB initiierter Petitionsausschuss hatte im vergangenen Jahr knapp 60.000 Unterschriften für die Abschaffung dieser Gesetzgebung gesammelt (wir berichteten). Mit dem Landtagsbeschluss ist dieser Vorstoß nun gescheitert. Schade.
Update: Inzwischen liegt die Begründung für die Ablehnung seitens des Landtags vor. Der Beschluss wird vor allem damit begründet, dass die Regelung für einen Interessensausgleich für Waldbenutzer darstelle. Für Stirnrunzeln sorgt der Hinweis, dass von den Radfahrern ein hohes Gefährdungspotenzial ausgehe und dass das freie Entfaltungsrecht der Biker der körperlichen Unversehrtheit anderer Waldnutzer nachstehe. Inwiefern eine solche Gesetzgebung wirklich zum Interessensausgleich und zur Entspannung der Lage beiträgt, wird die Zeit zeigen.