Vor gut einem Jahr sollt die „Fahrradnovelle“ endlich in Kraft treten. Die Reform der Straßenverkehrsordnung sollte unter anderem höhere Strafen für Raser mit sich bringen und im Gegenzug die Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr erhöhen. Allerdings artete das Ganze zu einer juristischen Hängepartie aus. Nun macht die Verkehrsministerkonferenz offenbar endlich den Weg frei.
Ein Jahr Stillstand wegen handwerklichen Fehlern
Im April 2020 war die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Damit auch ein überarbeiteter Bußgeldkatalog sowie diverse Verbesserungen für den Radverkehr. So sollte etwa das Zuparken von Radwegen mit 100 bestraft werden. Auch der Mindestabstand zum Überholen von Radlern wurde mit 1,50 m ebenso erstmals festgeschrieben wie das Verbot, auf einem Schutzstreifen zu halten.
Ebenfalls teurer wurde für Autofahrer das Öffnen der Autotür bzw. das Abbiegen ohne vorherigen Schulterblick. Allerdings hatte diese Reform nur kurz Bestand. Handwerkliche Ungenauigkeiten bei der juristischen Ausarbeitung, ein vergessener Paragraf und nicht zuletzt der Streit über die Höhe der Bußgelder, streute Sand ins Getriebe. Damit wurde die Reform zunächst ausgesetzt und an Gremien übergeben.
„Völlig unnötige Debatte“ beendet
Jetzt endlich haben sich die Verantwortlichen im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz nach knapp einem Jahr Stillstand geeinigt. Damit ist nun der Weg frei. Sowohl für die zahlreichen sinnvollen Verbesserungen für die Sicherheit der Radfahrer im Straßenverkehr als auch für den neuen Bußgeldkatalog.