Lifestyle: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über das umstrittene Helmurteil entschieden [Link] – mit dem Resultat, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann.
Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von Juni 2013 auf. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC), der die Klägerin auf ihrem Rechtsweg unterstützt hatte, begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter als Wiederherstellung der Rechtssicherheit.
In seiner Urteilsbegründung vermerkt der BGH: „Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben.“
ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Wenn ein Radfahrer vollkommen unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles wird, dann darf ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzansprüche streitig machen – egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde. Das ist die Quintessenz des BGH-Urteils. Der ADFC hat mit der verunglückten Radfahrerin für dieses Urteil gekämpft – und wir freuen uns, dass sie nach den Strapazen des fast zwei Jahre dauernden Rechtsstreits und der Bewältigung der schweren Unfallfolgen von höchster Instanz Recht bekommen hat.“
Auch auf höchster Ebene nimmt man sich des Themas an. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte Radfahrer dazu ermahnen, freiwillig Helme tragen. „Wir werben an Schulen, an vielen Stellen immer wieder dafür, dass der Helm schwere Schäden verhindern kann“, wird er im Spiegel zitiert. „Aber wir glauben, dass die Freiwilligkeit der richtige Weg ist.“
Eine allgemeine Helmpflicht ist von Regierungsseite nicht angedacht – mit dem Verweis auf internationale Entwicklungen. In Ländern, in denen die Helmpflicht gilt, hat die Bereitschaft Rad zu fahren, abgenommen.