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Spektrum

Spektrum: Mountainbiker scheitert mit Schmerzensgeld-Klage gegen die Stadt Nideggen

12. Februar 2019 by die Redaktion

Spektrum: Kürzlich wurde vor dem Landgericht Aachen ein sehr interessanter Fall verhandelt. Ein Mountainbiker hatte nach einem Sturz in einem Naturschutzgebiet die Stadt Nideggen auf ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro verklagt. Die Velomotion hat nachgefragt, was aus dem Fall geworden ist.

Ein Sturz mit gravierenden Folgen ereilte einen Mountainbiker im Juli 2017 in den Eifeler Wäldern bei Nideggen. Auf seiner Fahrt auf Wegen durch ein Naturschutzgebiet wurde Daniel K. eine Hangsicherung zum Verhängnis. Um den Hang vor dem Abrutschen zu sichern, wurde von der Stadt Holz quer zur Geh- und Fahrtrichtung verbaut. Eine vielerorts häufige Maßnahme. Daniel K. stürzte wohl an so einer Stelle und erlitt hierbei schwere Verletzungen, unter denen er heute noch leidet. So wurden unter anderem Metallschrauben und Metallplatten in Kopf und Rücken eingesetzt. Nach einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt folgte über mehrere Monate eine Reha. Seinen Beruf als Industriemechaniker kann Daniel K. seitdem nur noch eingeschränkt ausführen, auch eine geplante Beförderung soll jetzt in den Sternen stehen. Der Mountainbiker verklagte die Stadt Nideggen hiernach auf ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro, das Urteil wurde am 15. Januar ausgesprochen.



Der Velomotion gegenüber erklärte Herr Dr. Kurt, Sprecher des Landgerichts Aachen, dass Daniel K. der Gemeinde die Schuld gab, da der Weg in den Augen des Klägers „gefährlich“ gewesen sei. Holz, das quer zur Geh- bzw. Fahrtrichtung verbaut war um den Hang vor dem Abrutschen zu sichern, sei angeblich die Unfallursache gewesen. Die Hangsicherung wurde von Daniel K. in der Klage als Sprungschanze und Gefahr definiert. Tatsächlich ist das Befahren der Wege im Naturschutzgebiet erlaubt, sofern Mountainbiker auf den Wegen bleiben. Bei der Verhandlung im Januar wurde die Klage abgelehnt. Begründet wurde das Urteil vom Amtsgericht Aachen damit, dass keine untypische Situation bzw. untypische Gefahr vorgelegen hätte. Nach Aussage der Richter erfolgt das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr, zudem müsse im Wald immer mit solchen Wegsituationen gerechnet werden.



Stichworte:KlagemountainbikerNewsNideggenschmerzensgeld

Über die Redaktion

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