Spektrum / Sicherheit: Ein großer Teil aller schweren Fahrradunfälle ereignet sich unter der Beteiligung von Lastwagen. Häufig handelt es sich dabei um Abbiegeunfälle, bei denen ein Radler in den toten Winkel eines nach rechts abbiegenden Lkws gerät. Dieses Problem ließe sich mit geeigneten Assistenz-Systemen beseitigen. Darin sind sich Verkehrsexperten und Ingenieure einig. Mit einer neuen Richtlinie reagiert nun auch die EU auf diesen Umstand.
Neue Nutzfahrzeug-Richtlinie
In der bereits im Dezember aufgelegten Richtlinien heißt es schon in der Präambel:
„Angesichts der globalen COVID-19-Pandemie ist es zu einem erheblichen Rückgang der weltweiten Wirtschaftsleistung gekommen. Deutschland als global vernetzte Exportnation muss sich dieser Situation mit ihren Herausforderungen stellen und die direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft im Inland bekämpfen und auf die verschlechterte Wirtschaftslage reagieren.
Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund vereinbart, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. Neben der gesonderten Förderung und Schwerpunktsetzung im Bereich der elektro- und wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeuge wird diese Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der konventionellen Nutzfahrzeugflotte einen entsprechenden Beitrag leisten:
Ziel ist es, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten, der Wirtschaft einen spürbaren Impuls zu verleihen und das Kohlendioxid (CO2)-Emissionsniveau der Nutzfahrzeugflotte abzusenken.“
Was das bedeutet? Der Nutzfahrzeugverkehr soll durch Elektrifizierung und die Verbreitung der Wasserstofftechnologie klimafreundlicher werden. Die neue Richtlinie trägt aber auch indirekt zum Klimaschutz bei, indem sie das Radeln sicherer macht. So sollen noch mehr Menschen gerade für kurze Strecken auf das Fahrrad umsteigen.
Nutzfahrzeuge müssen über Abbiegeassistenz-Systeme (ASS) verfügen
Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen werden nur dann gefördert, wenn sie über einen Abbiegeassistenten (ASS) verfügen. Den Nachweise für den Erhalt der Förderung können Halter durch den Erwerbsnachweis des Fahrzeugs erbringen.
Auch durch die Nachrüstung inklusive entsprechendem Nachweis ist eine Förderung möglich. Anträge können Interessierte ab dem 21. Januar bis zum 15. Oktober über das e-Serice-Portal des Bundesamts für Güterverkehr stellen.
Was Abbiegeassistenz-Systeme leisten können
Grundsätzlich tun AS-Systeme das Gleiche. Sie weisen den Fahrer eines Lastwagens beim Abbiegen darauf hin, dass sich ein Radfahrer (oder ein anderes Objekt) im toten Winkel befindet oder sich darauf zu bewegt.
Dazu werden die Systeme an den Fahrtrichtungsanzeiger und oder den Lenkeinschlag des Lkws gekoppelt. Der Warnbereich muss dabei mindestens Fahrradgeschwindigkeiten von 5 bis 20 km/h umfassen. Einige Systeme können bereits jetzt zwischen Radfahrern, Fußgängern und anderen Hindernissen unterscheiden.
Die Erkennung erfolgt abhängig vom System durch sensoroptische Systeme, Radarsysteme oder Ultraschall-Systeme – mit oder ohne Kamera zur Echtzeit-Kontrolle für den Fahrer. Befindet sich ein Hindernis im relevanten Bereich, ertönt ein Warnton. Künftig sollten die Systeme sogar an einen Notbrems-Assistenten gekoppelt werden.