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Spektrum

Neue Verkehrsregeln in der Schweiz: Erweiterung der Regeln für Radfahrer

5. Januar 2021 by Andreas Waldera

Schweiz Velo neue Verkehrsregeln

Spektrum: Zum 01. Januar 2021 sind in der Schweiz neue Verkehrsregeln sowohl für den motorisierten Verkehr als auch den Langsamfahrverkehr in Kraft getreten. Hiervon betroffen sind auch Fahrradfahrer, die mit ihrem Velo von einigen Vorteilen profitieren. Eine Verschärfung erwartet die Pedalritter allerdings beim „Parken“ eines S-Pedelecs.

Schweiz Velo neue Verkehrsregeln

Bei entsprechender Beschilderung: Rechtsabbiegen bei Rot

Mit den neu eingeführten Regelungen kommen Fahrradfahrer in der Schweiz in den Genuss einiger Vorteile. So ist beispielsweise das Abbiegen bei einer roten Ampel möglich, sofern dies entsprechend beschildert ist. Erkennbar ist das an einer Tafel mit einem gelben Fahrrad und einem Pfeil. Entsprechend gilt natürlich auch, dass bei einer fehlenden Beschilderung bei Rot nicht abgebogen werden darf. Ungeachtet dessen haben der Querverkehr und Fußgänger weiterhin Vortritt. Die neue Regelung gilt übrigens auch für Mofafahrer.



Fahrradstraßen mit Vortritt gegenüber einmündenden Straßen in Tempo-30-Zonen

Mit der neuen Regelung können auch in Tempo-30-Zonen Fahrradstraßen eingerichtet werden. Das bedeutet, dass durch die Schaffung einer Fahrradstraße die Rechts-vor-Links-Regelung in Tempo-30-Zonen für Radfahrer aufgehoben wird. In speziell ausgewiesenen Fahrradstraßen haben Radfahrer bei einmündenden Straßen prinzipiell Vorfahrt. Dem einmündenden Verkehr wird dies durch eine entsprechende Beschilderung mit „Stop“ oder „Kein Vortritt“ angezeigt. Das Tempolimit gilt trotz Fahrradstraße natürlich auch für Radfahrer.

S-Pedelecs: Parken gegen Gebühr in der Schweiz nicht ausgeschlossen

Neu ist auch, dass jetzt Kinder bis 12 Jahren auf dem Trottoir – sprich Gehweg – fahren dürfen. Allerdings gilt diese Regelung nur dort, wo weder ein Radweg noch ein Radstreifen vorhanden ist. Beachtet werden muss von den Kindern bei Nutzung des Gehweges das Vortrittsrecht von Fußgängern. Eine besondere Änderung betrifft die Nutzer eines S-Pedelecs. Die Ausweisung eines Bereichs als „Parkieren gegen Gebühr“ schließt seit dem 01. Januar 2021 nun auch Motorräder, Mofas und schnelle Pedelecs ein.

Stichworte:NewsSchweizVerkehrsregeln

Über Andreas Waldera

Andreas Waldera ist bereits seit vielen Jahren als Online-Redakteur und Testfahrer tätig. Mit seinen im BMX und Downhill verankerten Wurzeln kann es für ihn beim Biken nicht ruppig genug sein. Für seine Leidenschaft Fahrradfahren ist der gebürtige Niederrheiner in die schöne Eifel gezogen.

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